Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit
eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im
Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich
unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder
geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie
direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:
Rolf Berentelg GmbH & Co.KG
Meppener Straße 22
49716 Meppen
Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien
icht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002
Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die
chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes - dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für
Quecksilber.
Verkauf von Starterbatterien
Gemäß § 10 BattG sind wir als Vertreiber von Fahrzeugbatterien Ihnen gegenüber verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in
Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie
eine Fahrzeug-Altbatterie an uns zurückgeben. Das Pfand wird Ihnen bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen
Rückgabenachweises nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist oder bei
Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zurückerstattet. Diese können Sie entweder direkt bei uns unentgeltlich zurückgeben oder
an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle (unter Umständen kostenpflichtig). Da es
sich bei Fahrzeug-Altbatterien um Gefahrgut handelt dürfen diese keinesfalls per Post oder Paketdienst an uns zurückgesendet
werden. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige
Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen Ihnen als
Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Bitte senden Sie in diesem Fall die
Rücknahmebestätigung unter Angabe Ihrer Kundennummer an uns zurück, um eine schnellstmögliche Erstattung des
Pfandbetrags an Sie zu ermöglichen.